Das Mietshäuser Syndikat und der Hausverein der Bewohner:innen gründen ein Unternehmen, die sogenannte Hausbesitz GmbH. Dadurch wird eine Reprivatisierung nahezu unmöglich, denn beide müssten bei einem Verkauf zustimmen. Darüber hinaus ist wichtig, dass Hausprojekte autonom sind, damit jedes Projekt selbst über die eigenen Belange (abgesehen von einem Verkauf) entscheiden kann und auch bei einem Konkurs nicht die anderen Projekte gefährdet. Dafür ist die GmbH hervorragend geeignet, denn sie hat günstige „Unterhaltskosten“ und eine einfache Handhabung.
Die Hausbesitz GmbH kauft Grundstück und Haus, wickelt die Kredite ab und bezahlt die anfallenden Kosten. Einerseits wird so die Selbstverwaltung der Bewohner:innen garantiert, denn durch den Gesellschaftervertrag sind dem Mietshäuser Syndikat nur sehr wenig Mitbestimmungsrechte zugesprochen. Andererseits ist der solidarische Charakter des Projekts auf Dauer sichergestellt, denn in Verkaufs- oder Satzungsfragen hat das Mietshäuser Syndikat ein Vetorecht und würde den Verkauf oder das Aufweichen der Selbstverwaltung niemals zulassen.
Das Mietshäuser Syndikat ist der Zusammenschluss aller nach dem Syndikatsmodell realisierten Projekte. Es entscheidet über die Grundsätze des Syndikatsmodells, nimmt neue Mitglieder auf und steht neuen Projekten finanziell und beratend zur Seite.