Wohnraum als Gemeineigentum schaffen und die Häuser dem Markt entziehen, das ist das Ziel des Syndikatsmodells. Bewohner:innen sind Mieter:innen und Eigentümer:innen zugleich. Sie sind Mitglied im Hausverein und gründen gemeinsam mit dem Mietshäuser Syndikat eine GmbH, welcher Haus und Grundstück gehören. Außer in Verkaufs- oder Satzungsfragen haben die Bewohner:innen das alleinige Entscheidungsrecht über ihr Projekt. Finanziert wird es über Kredite, die über Jahrzehnte hinweg abbezahlt werden. Die Kredite stammen dabei zu großen Teilen von solidarischen Bürgerinnen und Bürgern. Als Einnahmen dienen die Mieten, deren Höhe die Bewohner:innen selbst festlegen. Über eine Solidarabgabe pro m² werden weitere Projekte finanziell unterstützt. Im Gegensatz zu genossenschaftlichen Modellen ergeben sich durch finanzielle Einlagen keine Mitbestimmungsrechte. Die Mitgliedschaft im Hausverein – und damit auch das Mitbestimmungsrecht – beginnt mit dem Einzug und endet mit dem Auszug.